Balkonkraftwerk Schweiz: Braucht es eine Bewilligung?
Was bis 600 Watt gilt, wem Sie es melden müssen und wann die Gemeinde mitredet.
Die 600-Watt-Regel
Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen mit einer Wechselrichter-Leistung bis 600 Watt dürfen in der Schweiz an eine bestehende Steckdose angeschlossen werden. Für solche Kleinanlagen ist in der Regel keine Installationsanzeige durch einen Elektroinstallateur nötig.
Die Module selbst dürfen mehr Leistung haben – entscheidend ist, was der Wechselrichter ins Hausnetz einspeist.
Meldung an den Netzbetreiber
Auch eine kleine Anlage muss dem lokalen Netzbetreiber (EW) gemeldet werden. Jedes Werk hat dafür eigene Formulare. Je nach Zähler kann ein Austausch nötig sein, damit eingespeister Strom korrekt erfasst wird.
Genau diesen Papierkram übernimmt Sonnenbalkon.ch für Sie: Wir füllen die Meldung aus, reichen sie ein und klären Rückfragen.
Gemeinde, Vermieter und Stockwerkeigentum
Eine Baubewilligung ist für Balkonmodule meist nicht nötig. In Kern- und Schutzzonen oder bei geschützten Gebäuden kann die Gemeinde aber Vorgaben machen.
Als Mieterin oder Mieter brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterschaft, im Stockwerkeigentum je nach Reglement die der Gemeinschaft. Wir helfen mit einer Vorlage für die Anfrage.
Wir erledigen Bewilligung, Meldung und Montage für Sie.
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